22.06.2016 | Vermittlerportal und Maklerportal

Sprachportal für telefonische Rechtsberatung

Ab dem 01.07.2016 haben Kunden der Badischen RSV die Möglichkeit, sich sowohl über die Sprachportaleinwahl 6600 als auch über die RS/Schadenservicenummer 2600 direkt – d. h. ohne Zwischenschaltung eines Sachbearbeiters - mit einem Rechtsanwalt verbinden zu lassen, um eine telefonische Rechtsberatung einzuholen.

Zum Stichtag wird deshalb der Auswahlpunkt 3 des Sprachportals – Rechtsschutzversicherung - um eine neue Ebene 2 ergänzt, s.u. Kunden, die die 2600 wählen, werden sofort mit der Ebene 2 des Sprachportals verbunden.

Der Außendienst hat zu Fragen rund um den Schadenfall auch weiterhin die Möglichkeit, die RS/Schadenabteilung zu erreichen: ab dem 01.07.2016 steht hierfür die neue interne Servicenummer 2666 zur Verfügung. Wichtig: Diese Servicenummer dient ausschließlich der Verbindung Außendienst - RS/Schadenabteilung und darf nicht an unsere Kunden weitergegeben werden.

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