06.12.2018 | Vermittlerportal und Maklerportal

Neuer Tarifrechner in der Wohngebäudeversicherung geht an den Start!

Um einen weiteren Meilenstein der digitalen Agenda des BGV zu setzen, wird ab sofort mit der Einführung des neuen Tarifrechners auch in der Sparte der privaten Wohngebäudeversicherung keine Papierantragsstellung mehr möglich sein.

Die Beantragung erfolgt zukünftig analog der Kfz-Versicherung über ICIS+ oder über die Kundenwebsite.

Zudem sollte u. a. beachtet werden:

  • Einführung der monatlichen Zahlweise
  • Die Frage bezüglich des Ausbaustandards wurde vereinfacht, sodass es nur noch die Möglichkeiten „Standard“ und „Hochwertig“ gibt (weitere Erläuterungen siehe Hilfetexte)
  • Wohngebäude sind erst ab einem Wert von 100.000 MK bei der Direktion anfragepflichtig
  • Ist ein Gebäude denkmalgeschützt, nicht ständig bewohnt oder hat ein Baujahr vor 1950 können auch Angebote berechnet, bzw. Online-Anträge gestellt werden (eine genaue Antragsprüfung durch den Fachbereich erfolgt weiterhin!)
  • Sämtliche Formulare (z. B. Wertermittlungsbogen, Elementarfragebogen, usw.) stehen im Angebotsdialog zur Verfügung und müssen nicht mehr in Papierform oder per E-Mail eingereicht werden
  • Ist aufgrund der Angaben die Einreichung von Bildern bei der Antragsstellung Pflicht, können diese direkt im Tarifrechner hochgeladen werden
  • Die Erfassung mehrerer Vorversicherungen ist nun möglich (gilt auch für die Haftpflicht- und Hausratversicherung)
  • Die Feuerrohbauversicherung kann unabhängig vom Baujahr beantragt werden
  • Verstößt ein Angebot gegen die Annahmerichtlinien (z. B. zu hoher MK-Wert), kann dieses durch den Innendienst „freigeschaltet“ werden, sodass die weitere Bearbeitung des Online-Antrags durch den Außendienst erfolgen kann

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