Neue Annahmerichtlinien in KFZ für das Privatkundengeschäft
Neue Annahmerichtlinien in KFZ für das Privatkundengeschäft
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage sehen Sie die ab dem 01.08.2016 geltenden Annahmerichtlinien für das private KFZ Geschäft.
Die Überarbeitung erfolgte hauptsächlich aufgrund der Verschmelzung der Badischen Allgemeinen mit der BGV AG.
Gegenüber der Vorversion ist neu:
- In der Rubrik „Unerwünschte Risiken“: privat genutzte Fahrzeuge, die auch vermietet werden.
- In der Rubrik „Vollkasko- und Teilkaskoversicherung“
Anfragepflichtig sind Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind und für die eine Vollkasko beantragt wird (bisher waren alle Fahrzeuge über 20 Jahre sowohl in Vollkasko als auch in Teilkasko anfragepflichtig) Anfragepflichtig sind Zweiräder, Trikes und Quads mit einem Gesamtneuwert über 18.000 EUR (= unverändert) oder über 100 KW (bisher waren diese bereits ab 81 KW anfragepflichtig) Anfragepflichtig sind Lieferwagen mit einem Gesamtneuwert über 50.000 EUR generell sowie auch Lieferwagen über 52 KW für die eine Vollkasko beantragt wird. (bisher galt dies nur für die Badische Allgemeine)
Um Beachtung für das Neu- und Ersatzgeschäft ab dem 01.08.2016 wird gebeten.