Kfz-Schadenregulierung: Kein Abzug mehr bei entwendeten Navigationsgeräten
Wir möchten Sie heute gerne über eine verbesserte Leistung bei der Kfz-Schadenregulierung informieren.
Bis dato hatten wir bei entwendeten Navigationsgeräten (Teilkasko) einen Abzug vorgenommen, da wir nur den Wiederbeschaffungswert erstattet haben. Diese Vorgehensweise entspricht regelmäßig den Vereinbarungen in den AKB.
Da wir unseren Kunden hier entgegenkommen möchten, werden wir zukünftig auf diesen Abzug verzichten und grundsätzlich die Kosten der Navigationsgeräte zu 100 % erstatten.