Hinweis bzgl. Provisionsreklamationen
Durch das außergewöhnlich große Neugeschäft in KFZ, insbesondere beim Kleinflottengeschäft haben sich einige Bearbeitungsrückstände ergeben. Bei allen bis zum 15.01.2018 eingegangenen Flotten wurden die evBen bei den Zulassungsstellen hinterlegt und ein Anschreiben an die VN erstellt. Sie und Ihre Kunden sind also auf der sicheren Seite.
Ihre Courtageansprüche können jedoch erst nach der Policierung ermittelt werden, so daß auch hier mit Verzögerungen zu rechnen ist.