20.09.2016 | Vermittlerportal und Maklerportal

Beitragsanpassung/Leistungsverbesserung in der Rechtsschutz

Liebe Vermittlerinnen und Vermittler,

in den nächsten Tagen werden die Beitragsanpassungen in der Rechtsschutzversicherung (mit Fälligkeit 01.10.) versandt. Da sich die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigengebühren durch den Gesetzgeber deutlich erhöht haben, passt die Branche die Beiträge an.

Bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG werden die Beiträge wie folgt angepasst:

  • Verkehrs-Rechtsschutz § 21 (mit SB) = 10%
  • Verkehrs-Rechtsschutz § 21 (ohne SB) = 5%
  • Fahrer-Rechtsschutz § 22 (mit SB) = 10%
  • Fahrer-Rechtsschutz § 22 (ohne SB) = 5%
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz § 26 (mit SB) = 5%
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz § 27 = 5%

Die Beiträge dieser Verträge werden ab der Fälligkeit 01.10.2016 bis einschließlich 30.09.2017 erhöht. Alte Tarife (gültig ab 01.10.2015) werden noch bis Eingangsdatum 14.10.2016 akzeptiert und policiert. Ab dann gilt der neue Tarif. Die neuen Unterlagen finden Sie ab dem 01.10. im Dokumentenbereich Ihres Vermittlerportals hinterlegt.

Unter der Treuhänder-Empfehlung geblieben und Maximalsummen erhöht

Positiv hervorzuheben ist, dass die Badische Rechtsschutzversicherung AG in zwei Fällen sogar unter der Treuhänderempfehlung lag (Verkehrs-Rechtsschutz § 21 mit SB und dem Fahrer-Rechtsschutz mit SB).

Außerdem von Vorteil für Sie und Ihre Kunden ist, dass die Maximalsummen in proComfort auf jeweils 1.000 Euro angeglichen wurden, d. h. überall gelten nun die gleichen Maximalsummen:

  • außergerichtliche Tätigkeit in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, bzgl. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht und im Zusammenhang mit streitigen Verletzungen von elterlichen Vollmachten bei Pflege- und Betreuungssituationen
  • Betreuungsverfahren
  • Bausachen
  • Internet-Rechtsschutz
  • Aufhebungsvereinbarungen

An der unbegrenzten Versicherungssumme und an der Versicherungssumme von 300.000 Euro für den weltweiten Versicherungsschutz und die Strafkaution ändert sich selbstverständlich nichts.

Nutzen Sie die Beitragserhöhungen auf dem Rechtsschutzmarkt zum Wechsel zur Badischen Rechtsschutzversicherung!

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