15.07.2021 | Vermittlerportal und Maklerportal

Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die ab dem 01.10.2021 bis einschließlich 30.09.2022 folgenden Fälligkeiten findet eine Beitragsanpassung im Bestand gemäß § 10 ARB statt.

Beitragsreduzierung um 5% in der SB-Variante ohne Selbstbeteiligung

/ Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB
/ Privat- und Berufs-Rechtsschutz nach § 25 ARB
/ Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 29 ARB

Beitragserhöhung

/ Verkehrs-Rechtsschutz § 21 (mit Selbstbeteiligung) um 7,5%
/ Fahrer-Rechtsschutz § 22 (mit Selbstbeteiligung) um 7,5%
/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz § 26 (mit und ohne Selbstbeteiligung) um 5% bei Altverträgen. Der überwiegende Bestand erhält im §26 keine Beitragsanpassung.

Voraussetzung ist, dass die Deckung im Vertrag bereits ein Jahr besteht.

Der seit dem 15.04.2021 geltende Tarif bleibt für das Neugeschäft auch über den 01.10.2021 hinaus weiterhin gültig.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
RS / Betrieb

Zurück