16.09.2020 | Vermittlerportal und Maklerportal

Beitragsanpassung 2020 - Treuhänderempfehlung in der Rechtsschutzversicherung – Neuer Tarif

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie Informationen zur Beitragsanpassung ab 01.10.2020 im Bestand sowie geringfügig im Neugeschäft.

Allgemein:

  • Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Treuhänder im Sinne der Beitragsangleichungsklausel für die Rechtsschutzversicherung (Gesamtmarkt, nicht nur auf die Badische Rechtsschutzversicherung AG bezogen) das Ergebnis ihrer Ermittlungen für die Vergleichsjahre 2019/2018 bekannt gegeben.
  • Beitragsanpassung wird empfohlen für die Vertragsformen § 26 (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz) und § 27 (Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung), jeweils mit Selbstbeteiligung, ohne SB ist eine Anpassung nicht möglich.
  • Betrachtet wird der Schadenverlauf im Vergleich zu den Beitragseinnahmen der Vergangenheit. Die Entwicklungen der Zukunft finden bei der Ermittlung gemäß der Beitragsanpassungsklausel keine Berücksichtigung.
  • Der angepasste Beitrag darf nicht teurer sein als der Tarif für das Neugeschäft.

Badische Rechtsschutzversicherung

Bestandsgeschäft

  • Ab dem 01.10.2020 bis zur Fälligkeit 30.09.2021 werden die Beiträge zur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung gemäß der Treuhänderempfehlung um 5 % angepasst. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag mindestens ein Jahr besteht, damit eine Anpassung erfolgen kann. Unter einem Jahr erfolgt keine Anpassung. Die ersten Rechnungen mit Fälligkeit Oktober werden Ende August versandt.
  • Hinweis zur Beitragsanpassung wird auf der Beitragsrechnung für die angepassten Verträge angedruckt.
    Hinweis für die Rechtsschutzversicherung:
    Die Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB durch den unabhängigen Treuhänder beträgt 5 %. Ihnen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Erhalt der Beitragsrechnung zu.
  • Die Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung wird nicht angepasst.

Neugeschäft

  • Mit dem neuen Tarif im April 2020 wurden bereits die zukünftigen Entwicklungen zum Schadenverlauf (nächstes Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in 2021 mit Kostensteigerungen von ca. 10 %) und eine mögliche Anpassung zum 01.10. berücksichtigt. Für den Großteil des Tarifes ergibt sich somit keine Veränderung. Hier liegen wir bereits im Neugeschäft über den dann angepassten Bestandbeiträgen.
    Im Neugeschäft wird der Beitrag angepasst für die:
    - Privat- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Tarif proSB im Normal-Tarif
    - Privat- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Tarif 58plus Rechtsschutz Exklusiv

Die neuen Tarifblätter gültig ab 01.10.2020-Baden-Tarif (Berechnung außerhalb Baden-Württemberg über die Tarifrechner) werden wir Ende September in den Portalen hinterlegen.

Die ARB 2020 gelten unverändert.

Der neue Tarif ist ab 01.10. in unseren Portalen verfügbar. Bis dahin gilt der derzeit aktuelle Tarif. Der alte Tarif (Angebote, die vor dem 01.10. gerechnet wurden) können bis 01.11. abgeschlossen werden. Danach ist ein Abschluss zum alten Tarif nicht mehr möglich.

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