12.07.2010
Einführung Bonitätsprüfung zum 15.07.2010
Sehr geehrte/r Vertriebspartner/in,
aus unserer täglichen Erfahrung wissen wir, dass Kunden mit kritischem Zahlungsverhalten und die daraus resultierenden Zahlungsrückstände und Storni zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung führen. Deshalb haben wir uns zum Schutz der Versichertengemeinschaft und unserer Vertriebspartner entschlossen, eine Bonitätsprüfung einzuführen.
Zum 15.07.2010 führen wir – mit der Bontiätsprüfung - ein seit Längerem in verschiedenen Sparten innerhalb der Versicherungsbranche übliches Verfahren ein.
Unser Ziel ist es, mit dieser Maßnahme einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, die Beitragszahlungsquote zu erhöhen und das Stornorisiko zu begrenzen.
Nicht zuletzt versprechen wir uns auch einen positiven Einfluss auf die Schadenquote. All dies ist nicht nur für uns als Versicherer, sondern auch für Ihren Geschäftserfolg als Unternehmer von Bedeutung.
Zweck, Umfang und Ablauf der Bonitätsprüfung sind in der folgenden „Information zur Bonitätsprüfung“ beschrieben. Ebenfalls finden Sie diese in den Verbraucherinformationen unter Punkt 8 im Merkblatt zur Datenverarbeitung.
Durch Einzelfallprüfung kann es zur Ablehnung des Antrages bzw. Annahme in der KFZ-Haftpflichtversicherung nur mit der gesetzlichen Mindestdeckung aufgrund bekannter Negativmerkmale (z. B. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder Erlass eines Haftbefehls zu deren Erzwingung) kommen.
Der Kunde erhält in diesen Fällen ein Ablehnungsschreiben bzw. ein Abschluss über die Onlineportale ist dann nicht möglich.
Selbstverständlich werden wir Sie über den Vorgang informieren.
Bitte informieren Sie daher Ihre Kunden vor dem Vertragsschluss über die Bonitätsprüfung (Einwilligungsklausel zur Überprüfung meiner Bonität), und das die folgenden Informationen zur Bonitätsprüfung sowie die Einwilligungsklausel zur Bonitätsprüfung ausgehändigt worden sind.
Einwilligungsklausel zur Bonitätsprüfung
„Ich willige ein, dass der Versicherer zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung Informationen zu meinem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden bezieht und nutzt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Auskunftsrecht bei dem Versicherer zu den über mich gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung. Zur Überprüfung meiner dort gespeicherten Daten kann ich mich auch direkt mit dem Auskunft gebenden Unternehmen in Verbindung setzen. Die Adresse der Firma sowie weitere Informationen befinden sich insgesamt im Merkblatt zur Datenverarbeitung unter Ziffer 8. (Informationen zur Bonitätsprüfung).“
Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen Ihre Maklerbetreuung unter Tel: 07 21 / 6 60 - 43 34 gerne zur Verfügung.
Informationen zur Bonitätsprüfung
- Wir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuldnerverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen. Zweck ist es, die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen, um Kosten – insbesondere für die Gemeinschaft unserer Kunden – zu vermeiden, die bei Zahlungsunfähigkeit eines Kunden entstehen. Wir holen diese Auskunft selbst ein oder bedienen uns dazu einer Auskunftei.
- Die an uns übermittelten Angaben beziehen sich konkret auf das Zahlungsverhalten des Antragstellers in dessen Vergangenheit. Die Auskunftei erfasst dabei u.a. folgende Merkmale: Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum sowie eidesstattliche Versicherungen, Mahnbescheide, Haftanordnungen, Insolvenzen, Erledigungsvermerke, Sperrungen, erlassene Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungsaufträge aufgrund von Titeln.
- Zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen erstellt eine Auskunftei für uns außerdem eine Prognose zur Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Antragstellers. Dazu wird von der Auskunftei auf der Grundlage bewehrter mathematisch-statistischer Analyseverfahren und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten über vergleichbare Verbrauchergruppen ein einzelner Scorewert gebildet, welcher dem Versicherer eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Antragstellers ermöglicht. Die Scorewert-Ermittlung erfolgt über Berechnung von Durchschnittsgrößen und Wahrscheinlichkeitswerten für Vergleichsgruppen, die ähnliche Merkmale aufweisen wie der Antragsteller, wobei die zu Grunde liegenden Informationen beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen und aus Wohnort- und Gebäudedateien entnommen werden. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahlergebnisse zu prognostizieren. Damit Verwechslungen hinsichtlich der Person des Antragstellers oder Kunden vermieden werden, ist es erforderlich, den Namen, die Anschrift und ggf. das Geburtsdatum an die Auskunftei weiter zu geben.
- Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie einen Anspruch darauf, auf Antrag über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten und ihre Herkunft sowie über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung informiert zu werden. Der Anspruch besteht sowohl gegenüber uns als Versicherer als auch gegenüber der von uns eingeschalteten Auskunftei. Die Auskünfte und weitere Erläuterungen zu den angewandten Verfahren erhalten Sie beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Versicherers und der Auskunftei.
Zurzeit arbeiten wir mit folgender Auskunftei zusammen: InFoScore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden
Zurück zur Übersicht