11.07.2010

Änderung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer



Zum 1. Juli 2010 traten bedeutsame Änderungen der Versicherung- und Feuerschutzsteuer in Kraft (Art. 13 Abs. 4 FeuerschStG). Im Ergebnis wird die Versicherungsteuer für die betroffenen Sparten (private Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und reine Feuerversicherung) abgesenkt und die Feuerschutzsteuer angehoben.

Somit ergibt sich für das Neugeschäft ein niedrigerer Bruttobeitrag im Vergleich zu vorher.

Seit Juli 2010 stellen sich die Versicherung- und Feuerschutzsteuer wie folgt dar:

Versicherungssteuer ab Juli 2010
  • Feuerversicherung einschl. FBU 13,20 %
  • Verbundene Wohngebäudeversicherung 16,34 %
  • Verbunde Hausratversicherung 16,15 %
  • Sonstige Versicherungen 19 %

Feuerschutzsteuer ab Juli 2010
  • Feuerversicherung einschl. FBU 8,80 %*
  • Verbundene Wohngebäudeversicherung 2,66 %*
  • Verbunde Hausratversicherung 2,85 %*
  • Sonstige Versicherungen keine

* Änderungen in der Bemessungsgrundlage:
Feuer- und FBU-Versicherung: 60 % des Versicherungsentgelts unterliegen der Versicherungsteuer (22 %) und 40 % der Feuerschutzsteuer (22 %); Wohngebäude: 86 zu 14 % (jeweils 19 % Steuersatz); Hausrat: 85 zu 15 % (jeweils 19 % Steuersatz).
Hierdurch ergeben sich die neuen Steuersätze (z. B. 60 % * 22 % = 13,2 % und 40 % * 22 % = 8,8 %).

Auch im Bestandsgeschäft ergeben sich durch die Veränderungen der Steuersätze geringfügig günstigere Bruttobeiträge, die jedoch in der Hausrat- und in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung aufgrund von Summenanpassung bzw. Änderungen des gleitenden Neuwertfaktors sowie einer Beitragsanpassung ab 01.01.2010 nicht sehr stark ins Gewicht fallen.

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