09.12.2011
Verbesserte Auswahlmöglichkeiten in der Wohngebäude
Im Nachgang an die Einführung des neuen Wohngebäudetarifes zum 01.07.2011 gibt es ab sofort die Möglichkeit für die Gefahr Leitungswasser weitere Selbstbehalte zu wählen.
Dabei gelten grundsätzlich weiterhin die Standardselbstbeteiligungen in der Leitungswasserversicherung von:
- Standardselbstbeteiligung Exklusivtarif: 0 EUR
- Standardselbstbeteiligung Klassiktarif: 300 EUR variabel
- Standardselbstbeteiligung Basistarif: 500 EUR
Neu können ab sofort in allen drei Produktlinien anstatt der Standardselbstbeteiligung die nachfolgend aufgeführten, festen Selbstbeteiligungen ausgewählt werden:
Zuschläge für Vorschäden in der Leitungswasserversicherung können durch die Auswahl eines Selbstbehaltes damit abgemildert werden. Dadurch kann noch gezielter und individueller auf Kundenwünsche eingegangen werden.
Diese neue Auswahlmöglichkeit gilt ausschließlich für den Baustein Leitungswasser.
Wir bitten dabei um Beachtung, dass unter Angabe eines Vorschadens in der Leitungswasserversicherung automatisch der feste Selbstbehalt von 500 EUR im Angebotssystem vorbelegt wird, sowie ab 2 Vorschäden die feste Selbstbeteiligung von 1 000 EUR. Diese sind abänderbar.
Unverändert gilt weiterhin, dass bei Angabe von Vorschäden in der Leitungswasserversicherung, unabhängig von der gewählten Selbstbeteiligung, ein Antrag von der Direktion geprüft wird.
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