Vielen Bauherren ist nicht bekannt, dass sie schon mit Beginn der Bauarbeiten für Schäden an Bauleistungen aufzukommen haben, die durch höhere Gewalt oder durch andere für den Unternehmer unabwendbare Umstände verursacht werden. Nach der Abnahme der einzelnen Bauarbeiten bis zur Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens trägt der Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Schäden ausschließlich selbst.