Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben einen speziellen Versicherungsschutz an.
Dieser Versicherungsschutz umfasst zusätzlich:
den Arbeits-Rechtsschutz (aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis sowie als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem Personal),
Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen Altersvorsorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
den Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht),
einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht (z. B. Testamenterstellung),