Egal ob Cruiser oder sportlich unterwegs - mit dem BGV fahren Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Ihre Vorteile beim BGV:
Ist bereits ein PKW, der mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft ist, bei uns versichert, bieten wir bei Ersteinstufung des Motorrades die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 an, sofern das Motorrad nur von Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren wird.
Bei einer vorübergehenden Stillegung des Motorrades über die Wintermonate oder beim Vorliegen eines Saisonkennzeichens besteht auch im Zeitraum der Nichtbenutzung beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.
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Telefon: 0721 660-4334
E-Mail: makler@bgv.de
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Über unseren Web-Service können Sie diese einfach und bequem anfordern...