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Motorradversicherung

Egal ob Cruiser oder sportlich unterwegs - mit dem BGV fahren Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Ihre Vorteile beim BGV:

  • Ist bereits ein PKW, der mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft ist, bei uns versichert, bieten wir bei Ersteinstufung des Motorrades die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 an, sofern das Motorrad nur von Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren wird.
  • Bei einer vorübergehenden Stillegung des Motorrades über die Wintermonate oder beim Vorliegen eines Saisonkennzeichens besteht auch im Zeitraum der Nichtbenutzung beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.

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Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-4334
E-Mail: makler@bgv.de
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