Mofa-, Roller- und Mopedversicherung
Ab dem 1. März eines jeden Jahres benötigen Mopeds, Roller oder Mofas ein neues Versicherungskennzeichen. Das Angebot bzw. den Antrag können Sie über unseren
Tarifrechner
online abschließen!
Auch für Mofa, Moped oder den Kleinroller sind Versicherungskennzeichen gemäß § 27 der FZV Pflicht.
Dieser Fahrzeugkreis umfasst weiterhin Mokicks sowie Dreiräder und Quads, sofern mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h eingetragen.
Die Versicherungskennzeichen sind generell nur ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages und wird immer für den vollen Monat berechnet. Ablauf ist grundsätzlich der Monat Februar im darauffolgenden Jahr. Da es sich um ein "Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine Kündigung notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.