So einfach und individuell wie nie: der neue BGV Kfz-Tarif.
Einfacher
Basistarif
, erweiterter
Klassiktarif
oder ein
Exklusivschutz
, der kaum noch Wünsche offen lässt? Entscheiden Sie selbst!
Hinweise zur Provisionierung
Mit Einführung der dreigliedrigen Produktlinie gelten in KFZ folgende Vergütungsregelungen:
- Geschäftspartner mit einer Courtageregelung
erhalten für den Basis-Tarif den halben Courtagesatz als laufende Courtage vergütet. Diese Regelung gilt auch für das Produkt "Jung und Mobil".
Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die übliche laufende Courtage entsprechend der geltenden Courtageregelung vergütet.
- Geschäftspartner mit einer vertraglichen Abschluss- und Bestandspflegeprovisionsregelung
erhalten für den Basis-Tarif die vertragliche Abschlussprovision. Für den Basis-Tarif wird keine Bestandspflegeprovision vergütet. Diese Regelung gilt auch für das Produkt "Jung und Mobil".
Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die vertragliche Abschluss- und Bestandspflegeprovision vergütet.