Wer weiß, was ein Hund oder ein Pferd als nächstes tut?
Tierhalter haften auch ohne Verschulden für alle Schäden, die ihr Tier verursacht.
Hinweise zur Provisionierung
Mit Einführung der dreigliedrigen Produktlinie gelten in Haftpflicht folgende Vergütungsregelungen:
- Geschäftspartner mit einer Courtageregelung
erhalten für den Basis-Tarif eine einmalige Abschlusscourtage. Für den Basis-Tarif wird keine laufende Courtage vergütet. Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die übliche laufende Courtage entsprechend der geltenden Courtageregelung vergütet.
- Geschäftspartner mit einer vertraglichen Abschluss- und Bestandspflegeprovisionsregelung
erhalten für den Basis-Tarif die vertragliche Abschlussprovision. Für den Basis-Tarif wird keine Bestandspflegeprovision vergütet. Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die vertragliche Abschluss- und Bestandspflegeprovision vergütet.
Die Höhe der Provisions- und Courtagesätze bleiben unverändert.