Tierhalterhaftpflicht

Wer weiß, was ein Hund oder ein Pferd als nächstes tut?

Tierhalter haften auch ohne Verschulden für alle Schäden, die ihr Tier verursacht.

Ihre Vorteile beim BGV:


  • Versicherungsschutz auch für den Tierhüter und Fremdreiter
  • Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
  • Mit unserer Basis-, Klassik- oder Exklusivdeckung können Sie den Versicherungschutz aussuchen, der zu Ihrem Kunden am besten passt.


Hinweise zur Provisionierung

Mit Einführung der dreigliedrigen Produktlinie gelten in Haftpflicht folgende Vergütungsregelungen:
  • Geschäftspartner mit einer Courtageregelung
erhalten für den Basis-Tarif eine einmalige Abschlusscourtage. Für den Basis-Tarif wird keine laufende Courtage vergütet. Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die übliche laufende Courtage entsprechend der geltenden Courtageregelung vergütet.

  • Geschäftspartner mit einer vertraglichen Abschluss- und Bestandspflegeprovisionsregelung
erhalten für den Basis-Tarif die vertragliche Abschlussprovision. Für den Basis-Tarif wird keine Bestandspflegeprovision vergütet. Bei Abschluss der Klassik- und Exklusiv-Tarife wird die vertragliche Abschluss- und Bestandspflegeprovision vergütet.

Die Höhe der Provisions- und Courtagesätze bleiben unverändert.


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Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-4334
E-Mail: makler@bgv.de
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