Berufshaftpflicht für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, ihr berufliches Haftungsrisiko mit einer Dienst-/Regresshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzudecken.