Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn es sich weder um einen Personen- oder Sachschaden, noch um eine Folge daraus, handelt.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf spezielle Berufsgruppen und deren finanzielle Folgen bei einer fehlerhaften Berufsausübung. Daher ist es wichtig, sich gegen möglich auftretende Vermögensschäden abzusichern.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann jedoch nur in Verbindung mit einer Bürohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dadurch ist gewährleistet, dass auch die notwendigen Personen- und Sachschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.