Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung


Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn es sich weder um einen Personen- oder Sachschaden, noch um eine Folge daraus, handelt.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf spezielle Berufsgruppen und deren finanzielle Folgen bei einer fehlerhaften Berufsausübung. Daher ist es wichtig, sich gegen möglich auftretende Vermögensschäden abzusichern.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann jedoch nur in Verbindung mit einer Bürohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dadurch ist gewährleistet, dass auch die notwendigen Personen- und Sachschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.


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